Am 10. September 2021 ist in Österreich das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden die umsatzbezogenen Anmeldeschwellen ergänzt. Danach müssen nun - neben den bisherigen Voraussetzungen - mindestens zwei an dem Zusammenschluss beteiligte Unternehmen in Österreich einen Umsatz von mindestens EUR 1 Mio. erreichen, damit ein Vorhaben anmeldepflichtig ist. Das dürfte die von vielen Seiten geforderte Erleichterung für Fälle ohne "echten" Österreichbezug bringen. Nunmehr wird erwartet, dass die Anzahl der fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen in Österreich um mehr als 40% zurückgeht. Die Transaktionswertschwelle beträgt nach wie vor EUR 200. Mio. Die neuen Regeln sind allerdings nur auf Zusammenschlüsse anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 angemeldet werden.