ROCAN hat Google zum Verfahren des Bundeskartellamts zu Googles Datenverarbeitungskonditionen beraten, inkl. zu Googles Verpflichtungszusagen gegenüber dem Bundeskartellamt. Das Verfahren beruhte auf dem neuen Instruments des Bundeskartellamts zur Digitalregulierung (§ 19a GWB). Es handelt sich um den ersten Fall, in dem eine förmliche Entscheidung des Bundeskartellamts auf Basis von § 19a GWB zu Verpflichtungen eines Digitalunternehmens führt.
ROCAN hat Google gemeinsam mit Cleary Gottlieb Steen & Hamilton beraten. Mehr zu dem Fall hier.